Gute Unternehmer denken weiter und sorgen vor

Unternehmervorsorgevollmacht

Gute Unternehmer zeichnen sich durch weitsichtiges Handeln und ein ausgewogenes Risikomanagement aus. Gut beraten ist, wer dabei seinen Fokus nicht alleine auf betriebliche Aspekte richtet, sondern auch ganz persönliche Entwicklungen, bzw. Möglichkeiten in seine Überlegungen einbezieht. Konkret geht es um die Frage, was geschieht, wenn die führende Kraft im Betrieb ausfällt.

Ein Unternehmer, bzw. eine Unternehmerin ist nie einfach so zu ersetzen. Besonders schlimm ist der krankheits- oder unfallbedingte Ausfall dieser Führungsperson allerdings, wenn sich die gesamten Entscheidungskompetenzen auf diese Person konzentriert und keine Regelungen für den Notfall getroffen wurden. Fällt diese Person plötzlich aus, verliert die Gesellschaft auf einen Schlag die Handlungsunfähigkeit, weil weder Zahlungen ausgelöst, noch rechtsverbindliche Geschäfte getätigt werden können.

Die meisten Gesellschaften (Einzel- und Kollektivfirmen, GmbH, Aktiengesellschaften) haben diese Krisensituation in ihrer Planung nicht berücksichtigt. Mehr noch: in den meisten Gesellschaftsverträgen sind sogar Regelungen vorhanden, welche eine Auflösung der Situation sogar explizit ausschliessen. Etwa, wenn bei einer GmbH die Gesellschafterversammlung, welche einen neuen Geschäftsführer einsetzen könnte, nur vom (inzwischen geschäftsunfähigen) Geschäftsführer einberufen werden könnte...

17.000 Unternehmen betroffen. Pro Jahr!

Jahr für Jahr geraten nicht weniger als 17'000 Unternehmen in Deutschland in Insolvenzgefahr, weil deren Eigentümer/innen es verpasst haben, sich mit der Möglichkeit auseinanderzusetzen, dass sie durch einen Unfall, durch Krankheit oder altersbedingte Demenz ihre Geschäftsfähigkeit verlieren. Damit gefährden sie fahrlässigerweise nicht nur alleine ihre eigene wirtschaftliche Existenz, sondern auch jene ihrer Familie und der Mitarbeiter.

Mit einer Unternehmervollmacht kann diese Situation wirkungsvoll verhindert werden. Anders als bei einer privaten Vorsorgevollmacht ist es bei einem Unternehmer / einer Unternehmerin der Regel allerdings nicht damit getan, eine bestimmte Person zu bevollmächtigen. Meist müssen auch Gesellschaftsverträge angepasst, bzw. Regelungen zwischen allen Beteiligten getroffen werden. Entsprechend ist das Verfahren aufwendiger und komplizierter. Aber es lohnt sich.

Amtliche Betreuung für Unternehmen - wenn der Staat Herr im Hause wird

Was die meisten Betroffenen nämlich außer Acht lassen, ist die Tatsache, dass es auch eine amtliche Betreuung für Unternehmer gibt. Wird eine solche angeordnet, hat dies nicht nur einschneidende betriebliche Konsequenzen, sondern auch private: Wird ein Unternehmen wegen der Geschäftsunfähigkeit des Unternehmers einer amtlichen Betreuung unterworfen, gilt diese auch für den Unternehmer selber und das unabhängig davon, ob er für sich privat bereits eine Regelung getroffen hat. Es gilt der Grundsatz, dass das Unternehmerrecht dem Privatrecht vorangeht!

Deshalb gilt: Unternehmer/innen sollten immer eine Unternehmervorsorgeregelung treffen um zu verhindern unter staatliche Kontrolle zu geraten. Pro55+ führt Sie durch den ganzen Prozess, welcher mit der Bestandsaufnahme beginnt und in der Regel vor dem Notar endet. Dabei arbeiten wir gerne mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsberater zusammen. Fehlt Ihnen der entsprechende juristische Beistand, vermitteln wir Ihnen eine zu Ihnen passende Kanzlei.