Kontrollbevollmächtigung
Mit einer Vorsorgevollmacht, welche meistens als Generalvollmacht ausgestaltet ist, erhält die bevollmächtigte Person nicht nur eine sehr starke, verantwortungsvolle Stellung, sondern übernimmt gleichzeitig auch ein nicht unbeträchtliches Haftungsrisiko. So kann sie für Fehler oder schuldhaften Unterlassungen bei der persönlichen Betreuung oder der Vermögensverwaltung zur Rechenschaft gezogen werden. Normalerweise sind es nicht die eigentlichen Betroffenen, welche solche Klagen erheben, sondern deren Rechtsnachfolger, die Erben.
Bei Geld hört Freundschaft auf
Eine gute Vorsorgelösung ist deshalb so aufgebaut, dass ein Missbrauch von vornherein verhindert wird. Gleichzeitig sind die (meist freiwilligen) Helfer vor unberechtigten Forderungen der Erben zu schützen.
Beides geschieht zum einen, durch eine präzise Formulierung der Vorsorgevereinbarung (d.h. die klare Definition des Anwendungsbereichs der Vollmacht, der erwarteten Gestaltung der Betreuung, der Ausgabenkompetenzen und der Buchführungspflichten, etc.). Zum andern durch die Benennung einer Kontrollinstanz, welche die korrekte Umsetzung der Vereinbarung garantiert. Dabei bedeutet Kontrolle in diesem Falle aber auch, dass die bevollmächtigte Person zeitnah aus der Haftung entlassen werden kann.
Begleitung und Unterstützung vor Kontrolle
Die Übernahme von solchen Kontrollbevollmächtigungen gehört bei pro55+ zu den Dienstleistungen im Rahmen des »CARE« Moduls. In dieser Funktion sorgen wir dafür, dass die Generalvollmacht erst dann an die Vollmachtnehmer ausgehändigt werden, wenn die Bedingungen für die Ausübung der Vorsorgevollmacht gegeben sind.
Im weiteren begleiten wir die Bevollmächtigten regelmäßig aktiv bei Ihrer Arbeit. Dabei handelt es sich keineswegs nur um Kontrolle, vielmehr stehen wir den Bevollmächtigten bei allfälligen Fragen und Problemen als kompetente Ratgeber zur Seite. So erkennen wir rasch und effektiv, ob die Betreuungsvereinbarung eingehalten wird und können rasch handeln, wenn wir Missstände sehen.
Darüber hinaus kontrollieren wir regelmäßig die Abrechnungen und sorgen dafür, dass die bevollmächtigten Betreuer entlastet, d. h. verbindlich aus der Haftung genommen werden, sollte unsere Kontrolle eine korrekte Buchführung attestieren. Damit wird verhindert, dass die Bevollmächtigten über viele Jahre latent der Gefahr ausgesetzt sind, dass die Erben angebliche Versäumnisse und Fehler einklagen können.
Und zu guter Letzt sind wir dafür besorgt, dass im Falle eines Ausfalles einer bevollmächtigten Person, die Betreuung im Sinne des Vollmachtgebers / Vollmachtgeberin weiter geführt wird.