
Vorsorgeverfügung
Wer wegen Alter, Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist seine eigenen Interessen zu wahren, riskiert nach dem Verlust der Geschäftsfähigkeit auch noch die Würde zu verlieren. Amtliche Betreuung bedeutet häufig das Ende individueller Vorstellungen, denn knappe Fallpauschalen lassen eine persönliche Betreuung nicht zu. Einmal ganz abgesehen davon, dass eine amtliche Betreuung einen massiven staatlichen Eingriff ins Privatleben führt, was in den seltensten Fällen wünschenswert ist.
In den Gängen der Notfallstation eines Spitals werden Angehörige von plötzlich erkrankten oder verunfallten Menschen nicht selten mit einer zweiten, nicht minder schockierenden Überraschung konfrontiert: Weder Ehegatten noch Kinder haben im Bedarfsfall ein gesetzliches Recht, über persönliche Fragen des Patienten zu entscheiden, wenn dieser dazu selber nicht mehr in der Lage ist. Diese werden – falls keine Vollmacht vorliegt - von den Ärzten, ggf. In Abstimmung mit dem zuständigen Betreuungsgericht gefällt.
Amtliche Betreuung vermeiden
Wer nichts regelt, für den wird staatlich geregelt. Das ist nicht jedermanns Sache. Immerhin gibt es eine einfache Möglichkeit sich vor einer amtlichen Betreuung zu schützen, indem man die Menschen seines Vertrauens mit einer Vollmacht für den Vorsorgefall ausstattet. Eine solche Vorsorgeverfügung ist regelmäßig als Generalvollmacht zur Wahrung der privaten (Gesundheit, Pflege, Unterbringung) oder wirtschaftlichen Interessen ausgelegt.
Mit einer Generalvollmacht ist grundsätzlich alles möglich. Entsprechend bedarf es einer klaren Regelung der Rechte und Pflichten und einer wirksamen Kontrolle derselben durch eine außenstehende Person oder Institution.
Gleichzeitig bedeutet die Übernahme einer solchen Aufgabe für die bevollmächtigte Person viel Verantwortung, Pflichten und Risiken (weil sie dafür haftet, korrekt und nach besten Möglichkeiten zu handeln).
Vorsorgeverfügungen müssen deshalb so ausgestaltet sein, dass sowohl die Ansprüche des Vollmachtgebers, als auch jene der bevollmächtigten Person gewahrt bleiben. Geregelt wird das in einem kleinen Bündel von Vollmacht, Aufträgen und Verträgen, welche einerseits den Umfang der Vollmacht umschreiben, die gewünschte Auslegung und Tätigkeit detailliert (z.B. Patientenverfügung) regeln und Mechanismen schaffen, welche die bevollmächtigte Person sowohl unter eine gewisse Kontrolle, als auch den notwendigen Schutz vor Schadensersatzklagen stellen.
Ein zentraler Partner für alle Fragen der Vorsorge
Wir von Pro 55+ führen Sie nicht nur durch den Prozess der Erstellung einer tragfähigen Vorsorgeverfügung, sondern sind auch im Bedarfsfall für Sie (z.B. als Kontrollstelle) oder Ihre Bevollmächtigte (fachliche und moralische Unterstützung) da. Falls Sie keine Person haben, welcher Sie eine entsprechende Generalvollmacht übergeben könnten, übernehmen wir auf Wunsch diese Aufgabe ganz oder teilweise.
Die Vorsorgeverfügung ist ein wichtiger Teil Ihres Vorsorgemanagements. Sie fügt sich ein in Finanzplanung, Vermögensvorsorge, Vermögensverwaltung, Erbregelung. All diesen Bereichen gemein ist der Umstand, dass sie sich den Anforderungen des Lebens laufend anzupassen haben. Genau deshalb ist uns eine langjährige Zusammenarbeit so wichtig. Nur durch ein ständiges Austauschen und Kennenlernen und ein erarbeitetes Vertrauen ist es möglich, die Notwendigkeit von Anpassungen rechtzeitig zu erkennen und passende Vorschläge vorzubringen.